Was der EU-US-Datenschutzrahmen bedeutet
Der EU-US-Datenschutzrahmen ist ein Angemessenheitsbeschluss, den die Europäische Kommission am 10. Juli 2023 auf Grundlage von Artikel 45 Absatz 3 DSGVO erlassen hat. Damit erklärt die Kommission, dass die USA für Unternehmen, die sich dem Rahmen unterwerfen, ein im Wesentlichen gleichwertiges Datenschutzniveau wie die Europäische Union bieten. Der Beschluss gilt für jedes US-Unternehmen, das den weiter unten beschriebenen Selbstzertifizierungsprozess abschließt, unabhängig von seiner Branche.
Diese Erklärung hat eine unmittelbare praktische Wirkung. Überträgt ein europäisches Unternehmen Daten an eine im Rahmen zertifizierte US-Organisation, braucht es keine zusätzliche Absicherung und muss auch keine vorherige Genehmigung seiner Datenschutzaufsichtsbehörde einholen. Weder Standardvertragsklauseln (SCC) noch eine Transfer-Folgenabschätzung sind nötig, weil der Beschluss der Kommission die Übertragung bereits so abdeckt, als läge der Empfänger innerhalb der Europäischen Union.
Standardvertragsklauseln bleiben als alternativer Mechanismus bestehen und kommen dort zum Einsatz, wo der Anbieter nicht im Rahmen zertifiziert ist oder Daten in ein Drittland ohne eigenen Angemessenheitsbeschluss fließen. Der Unterschied liegt im Ursprung: Der Angemessenheitsbeschluss stammt von der Kommission und deckt ein ganzes Land für einen bestimmten Zweck ab, während SCC ein Vertrag zwischen den beiden Parteien sind, die die Daten übertragen, mit Pflichten, die jedes Unternehmen selbst aushandeln und dokumentieren muss. Der Rahmen ersetzt die SCC nicht, er bietet für den Datenverkehr mit den USA eine einfachere Alternative.