Was die Erklärung zur Barrierefreiheit bedeutet
Der Begriff sorgt in der Praxis häufig für Verwechslungen, weil es im europäischen Recht zur Barrierefreiheit zwei unterschiedliche Dokumente gibt, und die beiden sind nicht gegeneinander austauschbar.
Die EU-Konformitätserklärung gilt für Produkte, etwa für Tastaturen, Geldautomaten oder E-Book-Lesegeräte. Sie wird durch Artikel 16 und Anhang IV der Richtlinie (EU) 2019/882 geregelt. Der Hersteller bewertet dabei intern und in eigener Verantwortung, dass sein Produkt die Anforderungen erfüllt, bringt anschließend die CE-Kennzeichnung an und bewahrt die Erklärung auf.
Die Erklärung zur Barrierefreiheit dagegen gilt für Dienstleistungen, etwa für einen Online-Shop, eine Banking-App oder ein Ticketportal. Sie wird durch Artikel 13 und Anhang V derselben Richtlinie geregelt. Der Anbieter lässt sich dabei von keiner externen Stelle zertifizieren, sondern bewertet in eigener Verantwortung, ob die Dienstleistung Anhang I erfüllt, und veröffentlicht diese Bewertung öffentlich.
Der Name ist in Spanien nicht neu: Bereits seit 2018 verwendet ihn der Real Decreto 1112/2018 für Websites und Apps des öffentlichen Sektors, zusammen mit einer offiziellen Vorlage der Europäischen Kommission. Das spanische Gesetz Ley 11/2023, das die Richtlinie von 2019 für private Unternehmen umsetzt, regelt dieselbe Pflicht zwar in seinem Artikel 13, tauft sie aber nicht ausdrücklich mit diesem Namen: Der Gesetzestext spricht allgemein von Informationen über die Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen. In der Praxis nennt die Branche das Dokument trotzdem weiterhin Erklärung zur Barrierefreiheit.