Was ist die Einwilligung und wann ist sie nötig?
Die Einwilligung ist die vorherige Zustimmung, die ein Nutzer durch eine aktive Handlung erteilt, damit eine Website Cookies oder ähnliche, nicht notwendige Technologien in seinem Browser setzt. Das verlangt Artikel 5.3 der ePrivacy-Richtlinie (2002/58/EG, geändert durch die Richtlinie 2009/136/EG), die konkret den Zugriff auf und die Speicherung von Informationen im Endgerät des Nutzers regelt.
Erlauben diese Cookies zusätzlich, eine Person zu identifizieren, etwa über eine Kennung, die an ihr Surfverhalten geknüpft ist, greift zusätzlich die DSGVO als allgemeiner Datenschutzrahmen. Die Beziehung beider Regelwerke ist klar: Die ePrivacy-Richtlinie entscheidet, ob das Cookie überhaupt auf dem Gerät landen darf, und die DSGVO regelt, was danach mit den personenbezogenen Daten geschieht, die dieses Cookie erzeugt.
Nicht jedes Cookie braucht eine Einwilligung. Cookies, die für den vom Nutzer angeforderten Dienst zwingend nötig sind, etwa der Warenkorb oder die aktive Anmeldung, sind laut Artikel 5.3 selbst davon ausgenommen. Einwilligung ist nur für Analytics-, Personalisierungs- oder Werbe-Cookies vorgeschrieben.
