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Glossar Dropshipping

Was ist Dropshipping?

Definition

Dropshipping ist ein Vertriebsmodell, bei dem ein Onlinehändler Ware verkauft, die er nicht auf Lager hat. Er gibt jede Bestellung an einen Lieferanten weiter, der direkt an den Kunden versendet. Vertragspartner des Kunden bleibt der Händler.

Auf dieser Seite 5
  1. Was Dropshipping bedeutet
  2. Wie es funktioniert
  3. Warum es zählt
  4. Best Practices
  5. Häufige Fehler
Kurz gefasst

Dropshipping heißt verkaufen ohne eigenes Lager: wie der Ablauf funktioniert, wovon die Marge abhängt und welche Pflichten beim Händler bleiben.

Was Dropshipping bedeutet

Der englische Begriff beschreibt den Direktversand vom Lieferanten zum Endkunden. Im deutschen Handel heißt dasselbe Prinzip Streckengeschäft: Die Ware nimmt den direkten Weg, der Kaufvertrag läuft über den Händler.

Der Händler betreibt den Shop oder das Angebot auf einem Marktplatz, legt den Preis fest, nimmt die Zahlung an und ist Ansprechpartner des Kunden. Der Lieferant hält das Lager, verpackt und verschickt. Das kann ein Großhändler oder ein Hersteller sein, innerhalb oder außerhalb der EU.

Vom Affiliate-Marketing unterscheidet sich Dropshipping in einem Punkt, der rechtlich viel ändert. Der Affiliate verweist auf einen fremden Shop und erhält eine Provision. Der Dropshipper verkauft selbst, schließt den Kaufvertrag im eigenen Namen und hat damit die Pflichten eines Verkäufers. Vom E-Commerce mit eigenem Lager unterscheidet er sich nur in der Logistik.

Wie es funktioniert

Der Ablauf hat fünf Schritte. Der Händler übernimmt Produkte, Daten und Bilder des Lieferanten in seinen Shop. Ein Kunde bestellt und bezahlt beim Händler. Der Händler gibt die Bestellung an den Lieferanten weiter, oft automatisch über eine Schnittstelle, und bezahlt dort den Einkaufspreis. Der Lieferant verschickt die Ware und meldet die Sendungsnummer. Der Händler gibt sie an den Kunden weiter und bearbeitet Fragen, Reklamationen und Rücksendungen.

Die Marge ist der Verkaufspreis abzüglich des Einkaufspreises und aller Kosten, die je Bestellung anfallen: Versand, Zahlungsgebühren, Gebühren des Shopsystems oder Marktplatzes, Werbung und der Anteil an Erstattungen und Retouren. Weil der Händler kein Lager vorfinanziert, braucht er zum Start weniger Kapital als mit eigenem Bestand. Dafür kauft er Stück für Stück ein, ohne die niedrigeren Stückpreise größerer Mengen. Dieselben Produkte kann jeder andere Händler beim selben Lieferanten beziehen, sodass sich die Angebote oft nur im Preis und in der Werbung unterscheiden. Deshalb entscheiden die Werbekosten je Bestellung häufig darüber, ob überhaupt eine Marge bleibt.

Nur die Ware umgeht den Händler, alles andere läuft über ihn.

Warum es zählt

Rechtlich ist der Dropshipper Unternehmer und Verkäufer. Die Pflichten, die das EU-Recht dem Verkäufer auferlegt, bleiben bei ihm, auch wenn der Lieferant die Ware verschickt.

Lieferzeit: Nach Art. 18 der Verbraucherrechte-Richtlinie 2011/83/EU muss der Unternehmer unverzüglich liefern, spätestens 30 Tage nach Vertragsschluss, sofern nichts anderes vereinbart ist. Liefert er auch in einer angemessenen Nachfrist nicht, kann der Verbraucher vom Vertrag zurücktreten. Vor Vertragsschluss muss er nach Art. 6 unter anderem seine Identität, seine Anschrift und den Liefertermin angeben.

Rücksendungen: Ein Fernabsatzvertrag kann 14 Tage lang ohne Begründung widerrufen werden (Art. 9). Der Unternehmer muss die Zahlungen einschließlich der Lieferkosten spätestens 14 Tage nach dem Widerruf erstatten (Art. 13). Die Ware geht an ihn oder an eine Person, die er dazu ermächtigt hat (Art. 14).

Gewährleistung: Nach Art. 10 der Warenkauf-Richtlinie (EU) 2019/771 haftet der Verkäufer für jede Vertragswidrigkeit, die bei der Lieferung besteht und innerhalb von zwei Jahren offenbar wird. Die Mitgliedstaaten dürfen längere Fristen vorsehen. Gegen seinen Lieferanten kann der Händler nach nationalem Recht Rückgriff nehmen (Art. 18).

Produktsicherheit und Haftung: Seit dem 13. Dezember 2024 gilt die Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988. Wer online verkauft, muss im Angebot den Hersteller mit Post- und E-Mail-Adresse nennen, bei einem Hersteller außerhalb der EU die verantwortliche Person, außerdem ein Produktbild und die Warn- und Sicherheitshinweise (Art. 19). Für Schäden durch fehlerhafte Produkte gilt die Produkthaftungsrichtlinie 85/374/EWG. Danach haftet wie ein Hersteller, wer ein Produkt in die Gemeinschaft einführt oder seinen Namen oder seine Marke daraufsetzt, und, wenn der Hersteller nicht festzustellen ist, jeder Lieferant, der dem Geschädigten nicht in angemessener Frist den Hersteller oder seinen eigenen Lieferanten nennt (Art. 3). Für Produkte, die nach dem 9. Dezember 2026 in Verkehr gebracht werden, gilt die Richtlinie (EU) 2024/2853. Bei Herstellern außerhalb der EU nennt sie als Haftende den Importeur, den Bevollmächtigten und, wenn es beide nicht gibt, den Fulfilment-Dienstleister (Art. 8). Welche Rolle ein Händler im Einzelfall hat, klärt eine Rechtsberatung, nicht dieser Eintrag.

Best Practices

  • Lieferanten vor dem Start mit Testbestellungen prüfen: Laufzeit, Verpackung, Zustand der Ware.
  • Im Angebot die Lieferzeit nennen, die der Lieferant tatsächlich einhält, nicht die kürzeste mögliche.
  • Vom Lieferanten die Angaben nach Art. 19 der Produktsicherheitsverordnung einholen, bevor ein Produkt online geht.
  • Rücksendeadresse, Fristen und Kostenübernahme schriftlich mit dem Lieferanten regeln.
  • Die Marge je Bestellung mit allen Kosten rechnen, einschließlich Werbung und Retourenquote.
  • Eigene Produkttexte schreiben, statt den Text des Lieferanten zu übernehmen, den andere Shops ebenfalls verwenden.

Häufige Fehler

  • Den Kunden mit Reklamationen an den Lieferanten verweisen, obwohl er den Vertrag mit dem Händler hat.
  • Eine Lieferzeit versprechen, die der Lieferant nicht einhält.
  • Produkte anbieten, deren Hersteller und Sicherheitshinweise unbekannt sind.
  • Fremdware unter eigener Marke verkaufen, ohne zu wissen, dass man damit wie ein Hersteller haftet.
  • Den Gewinn als Verkaufspreis minus Einkaufspreis rechnen und Werbung, Gebühren und Erstattungen vergessen.
  • Dem Kunden die Kosten der Rücksendung auferlegen, ohne ihn vorher darüber informiert zu haben (Art. 14).
Manuel Riveiro Rodriguez CEO & Digital Strategist

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Häufige Fragen

Was ist Dropshipping?

Dropshipping ist ein Vertriebsmodell, bei dem ein Onlinehändler Ware verkauft, die er nicht auf Lager hat. Nach jeder Bestellung gibt er den Auftrag an einen Lieferanten weiter, der direkt an den Kunden versendet. Der Händler legt den Preis fest, kassiert und bleibt Vertragspartner des Kunden, mit allen Pflichten eines Verkäufers.

Ist Dropshipping legal?

Ja, das Modell ist erlaubt. Es gelten aber dieselben Regeln wie für jeden anderen Onlinehändler: Informationspflichten, Lieferfristen und Widerrufsrecht nach der Verbraucherrechte-Richtlinie, die Gewährleistung nach der Warenkauf-Richtlinie und die Angaben zu Hersteller und Sicherheit nach der Produktsicherheitsverordnung. Dass der Lieferant die Ware verschickt, ändert daran nichts.

Wer haftet, wenn ein Produkt mangelhaft ist?

Gegenüber dem Kunden haftet der Händler als Verkäufer für Vertragswidrigkeiten, die bei der Lieferung bestehen und innerhalb von mindestens zwei Jahren offenbar werden. Er kann danach beim Lieferanten Rückgriff nehmen. Für Schäden durch fehlerhafte Produkte haften Hersteller und Importeur; wer Ware unter eigener Marke verkauft, haftet wie ein Hersteller.

Wer ist für Rücksendungen zuständig?

Der Händler. Der Kunde kann 14 Tage lang ohne Begründung widerrufen und schickt die Ware an den Händler oder an jemanden, den dieser dazu ermächtigt hat. Der Händler muss innerhalb von 14 Tagen erstatten. Ob und wie der Lieferant Rücksendungen annimmt, muss der Händler vorher selbst mit ihm vereinbaren.

Was unterscheidet Dropshipping von Affiliate-Marketing?

Beim Affiliate-Marketing verweist ein Partner auf den Shop eines anderen Unternehmens und erhält eine Provision; Vertragspartner des Kunden ist dieses Unternehmen. Beim Dropshipping verkauft der Händler selbst, im eigenen Namen und zu einem eigenen Preis. Deshalb trägt er Gewährleistung, Widerruf und Informationspflichten, der Affiliate nicht.

Quellen

  1. Richtlinie 2011/83/EU über die Rechte der Verbraucher vom 25. Oktober 2011. Quelle für die Informationspflichten (Art. 6), das Widerrufsrecht (Art. 9), die Erstattung (Art. 13), die Rücksendung (Art. 14) und die Lieferung binnen 30 Tagen (Art. 18).
  2. Richtlinie (EU) 2019/771 über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte des Warenkaufs vom 20. Mai 2019. Quelle für die Haftung des Verkäufers (Art. 10) und den Rückgriff (Art. 18).
  3. Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit vom 10. Mai 2023. Quelle für die Angaben im Fernabsatz (Art. 19) und den Geltungsbeginn am 13. Dezember 2024 (Art. 52).
  4. Richtlinie 85/374/EWG über die Haftung für fehlerhafte Produkte vom 25. Juli 1985. Quelle für die Haftung von Importeur, Markeninhaber und Lieferant (Art. 3).
  5. Richtlinie (EU) 2024/2853 über die Haftung für fehlerhafte Produkte vom 23. Oktober 2024. Quelle für den Anwendungsbereich ab 9. Dezember 2026 (Art. 2), die Begriffsbestimmung des Herstellers (Art. 4 Nr. 10) und die haftenden Wirtschaftsakteure (Art. 8).